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28.VIII.13

internationalen Völkerrechtes verpflichtet sind diese anzunehmen. –

3. Das Territorium: Tempelhof bildet gemeinschaftliches Eigentum der kriegführenden Parteien zumal selber als heiliger Ort betrachtet im Notfalle auch besser dadurch geschützt werden kann. – Was die Judengasse betrifft, haben wir gar keinen Einwand zu machen. –

4. Demobilisierung am Tage des Beginnes meritorischer Friedensverhandlungen.

5. Die minder wichtige Hälfte der östlich liegenden Kasernengasse, d.h. jener Seite, wo die Militär-