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durch Annahme unserer Forderungen, – respektive und milder auszudrücken – Vorschläge – die Intervention als unnutz hinstellen wird. Ad 2. Stützend uns auf die im Ad 1 des Kommentares ausgedrückten Bestimmungen, glauben wir, daß zur entgültigen Schlichtung der Zwistigkeiten nicht das internationale Völkerrecht zur Geltung wird kommen müssen, denn dadurch erginge es uns wie auch dem Sieger wohl am schlimmsten, zumal die „Kaiserreiche Eltern“ als internationale Schiedsrichter, |