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größtenteils nach der Hausordnung Punkt 1; welcher über das „spanisches Rohr-System“ spricht und durch das „Pracken-Patent“ noch mehr zu [sic] Geltung kommt, handeln. –

Ad 3. Nachdem der Tempelhof, wie der Name schon besagt ein heiliger Ort ist, so haben wir als zur mosaischen Konfession sich Bekennende das selbe Recht auf diesem Orte zu wandeln wie der Sieger selbst. – Umso mehr sind wir dazu berechtigt, da der Sieger erst, (wegen unregelmäßigen